Demoverfahren_Großborstel31_neuerName
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
DEMOS Verfahrensträger / InstitutionDurch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Großborstel 31 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des südlichen Zentrums von Bergedorf geschaffen werden. Vorgesehen ist eine Stärkung des Dienstleistungssektors sowie der Bau von Wohnungen.
Gisela Schlau
Bezirksamt Hamburg-Nord
Freie und Hansestadt Hamburg
Bekanntmachung
Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat beschlossen, folgenden Bebauungsplan-Entwurf gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 3 . November 2017 (BGBl . I S . 3635) öffentlich auszulegen: Großborstel 31.