1.3 Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung von Bebauungsplänen sind im Baugesetzbuch (BauGB), im Baunutzungsverordnung (BauNVO), in den baurechtlichen Fachgesetzen und der Gemeindeordnung zu finden.
Die Rechtsgrundlagen zur Aufstellung von Bebauungsplänen sind im Baugesetzbuch (BauGB), im Baunutzungsverordnung (BauNVO), in den baurechtlichen Fachgesetzen und der Gemeindeordnung zu finden.
Der Geltungsbereich des B-Planes liegt innerhalb der Gemeindegrenzen und ist an den jeweiligen Rändern klar definiert.