Planungsdokumente: Test AS 24_11_23 Int Portal

Begründung

7.9. Umweltbelange und umweltbezogene Auswirkungen

Die Umweltbelange werden nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in der Abwägung berücksichtigt.

8. Zusammenfassung und Verfahrensablauf

8.1 Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist durch das Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere durch § 13a BauGB, geregelt. Das beschleunigte Verfahren wird angewandt, da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird der Entwurf des Bebauungsplans durch den Gemeinderat gebilligt und ausgelegt. Nach der Auswertung der Stellungnahmen erfolgt die Satzungsbeschlussfassung durch den Gemeinderat.

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