7.6. Schutzgut Pflanzen und Tiere
Der Schutz der lokalen Flora und Fauna ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Es wird darauf geachtet, die bestehenden Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu schützen.
Der Schutz der lokalen Flora und Fauna ist ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Es wird darauf geachtet, die bestehenden Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu schützen.
Eine sparsame und schonende Nutzung der Flächen ist grundlegendes Ziel des Konzepts. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Reduzierung der Bodenversiegelung.
Soweit im Einflussbereich des Bebauungsplans NATURA 2000 Gebiete gelegen sind, werden die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete berücksichtigt und in die Planung integriert.