Planungsdokumente: Demoverfahren_Großborstel31_V5_neu2

Begründung

3.1. Raumordnung und LAndesplanung

3.1.1. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt mit seiner XY. Änderung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bauflächen mit Dorf- oder Wohngebietscharakter“ dar. Die Straße Kirchenheerweg ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt.

3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz

Das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) mit seiner XY. Änderung stellt für das Plangebiet das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen“ dar. Der Kirchwerder Sammelgraben ist als Milieu „Gewässerlandschaft" dargestellt. Der Kirchwerder Marschbahndamm ist als Milieuübergreifende Funktion „Grüne Wegverbindung“ dargestellt. Der Kirchenheerweg ist als Milieu „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt und mit der Milieuübergreifenden Funktion „Einbinden der Hauptverkehrsstraße“ in Bezug auf das Landschaftsbild überlagert. Das Plangebiet liegt in der Östlichen-Elbtal-Landschaftsachse.

In der Fachkarte Arten- und Biotopschutz wird der Biotopentwicklungsraum 11a „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen“ dargestellt. Der Kirchenheerweg wird als Biotopentwicklungsraum 14e „Hauptverkehrsstraße" dargestellt. Der am südlichen Rand verlaufende Südliche Kirchwerder Sammelgraben wird als Biotopentwicklungsraum 3a „Übrige Fließgewässer“ dargestellt.

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