5.2 Bauweise, überbaubare Flächen
Die festgesetzte Bauweise legt die Art und Weise der Bebauung fest. Die überbaubaren Flächen sind innerhalb der Baugrenzen definiert.
Die festgesetzte Bauweise legt die Art und Weise der Bebauung fest. Die überbaubaren Flächen sind innerhalb der Baugrenzen definiert.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu treffen. Dies betrifft insbesondere Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinflüsse.
Die zulässigen Nebenanlagen beziehen sich auf bauliche Anlagen, die dem Hauptgebäude untergeordnet sind und mit diesem in einem funktionalen Zusammenhang stehen.