5.5. Grünordnung
Die Grünordnung betrifft die Gestaltung und Pflege der Frei- und Grünflächen. Hierzu gehören auch die Bepflanzungsvorschriften und die Festsetzungen zur Erhaltung und zum Schutz von Bäumen und Sträuchern.
Die Grünordnung betrifft die Gestaltung und Pflege der Frei- und Grünflächen. Hierzu gehören auch die Bepflanzungsvorschriften und die Festsetzungen zur Erhaltung und zum Schutz von Bäumen und Sträuchern.
Private Grünflächen und Nutzgärten werden im Bebauungsplan besonders ausgewiesen und haben je nach Festsetzung eine bestimmte Zweckbestimmung, z. B. als Erholungsfläche, Spielbereich oder Nutzgarten.