Mit der Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 46e der Stadt Heide strebt die Stadt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes an. Mit Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden. Insgesamt sollen im Westteil ca. 7 neue Baugrundstücke entstehen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt ca. 980 m². Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB wird für diese Wohnbaugrundstücke festgesetzt, dass pro Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß wird für diesen Teil des Plangebietes mit II festgesetzt. Der Ostteil des Plangebietes bleibt der Nutzung durch Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - hier: Studentenwohnanlage - vorbehalten. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß wird für diesen Planbereich mit III festgesetzt.
Als voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen, die mit der Realisierung des Bebauungsplanes einhergehen, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung und damit verbunden ein erhöhter Oberflächenabfluss sowie eine verringerte Oberflächenversickerung bei gleichzeitiger verringerter Grundwasserneubildungsrate und der Verlust von Teillebensraum zu nennen.
Im Zuge der Umweltprüfung wurde aufgezeigt, dass der Eingriff in Natur und Landschaft durch Maßnahmen zur Vermeidung/ Minimierung und zum Ausgleich kompensiert werden kann (vgl. Kap: 7.5). Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Festsetzung des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.