Planungsdokumente: Präsentationsverfahren (bitte nicht ändern)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

Nachfolgend werden die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung dargelegt.

  • Nach Beendigung der Bauphase, muss eine sorgfältige Entsorgung der Baustelle von Restbaustoffen, Betriebsstoffen etc. erfolgen.
  • Die zur Anwendung kommenden Baustoffe werden sorgfältig ausgewählt und es werden keine boden- und wassergefährdenden Stoffe verwendet.
  • Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter ist die Gesamtmaßnahme ferner nach dem Stand der Technik durchzuführen.

Beeinträchtigung durch das Vorhaben

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e der Stadt Heide werden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft vorbereitet. Der Eingriff soll jedoch so gering wie möglich gehalten werden.

Bilanzierung des Eingriffs

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46e der Stadt Heide werden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft vorbereitet. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfes für die Schutzgüter erfolgt in Anlehnung an den “Gemeinsamen Runderlass des Innenministers und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ vom 9. Dezember 2013 sowie in Anlehnung zu den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 11. Juni 2013 des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (vgl. Tab. 1).

Tabelle 1: Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Planung FlächeFaktorKompensations-bedarfAnrechbarkeit zum Kompensationsbedarf
Gesamte Fläche12.671  
Geplante Wohnbaufläche11.727 
Geplante "Netto"Wohnbaufläche mit GRZ 0,306.858 
Geplante "Netto"Wohnbaufläche mit GRZ 0,404.869       
davon überbaubare Fläche GRZ 0,30 plus 50% (0,45)3.0860,752.315    
davon überbaubare Fläche GRZ 0,40 plus 50% (0,60)2.9210,752.191    
Straßenverkehrsfläche 9440,75708    
Umgrenzung zum Anpflanzen Bäumen/Sträuchern4430,75  332  
Anpflanzen von Bäumen (Stellplatzfläche)121  12  
 5.213344 
Kompensationsbedarf "Fläche"5.213
− Anrechenbarkeit zum Kompensationsbedarf344
= Summe Kompensationsbedarf "Fläche"4.869
Überplanung "Knick"LängeFaktorKompensations-bedarfAnrechbarkeit zum Kompensationsbedarf
Knick nördlich124m2248m   
Kompensationsbedarf "Knick"248m
− Anrechenbarkeit zum Kompensationsbedarf0m
= Summe Kompensationsbedarf "Knick"248m
Überplanung "Entwässerungsgräben"LängeFaktorKompensations-bedarfAnrechbarkeit zum Kompensationsbedarf
Graben nördlich124m1124m    
Kompensationsbedarf "Entwässerungsgräben"124m
− Anrechenbarkeit zum Kompensationsbedarf0m
= Summe Kompensationsbedarf "Entwässerungsgräben"124m

Für die gesamte Tabelle wurden gerundete Werte verwendet

Ausgleichsmaßnahmen

Für die Kompensation der Flächen mit einer geringen bzw. allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz werden insgesamt 5.213 m² benötigt. Im Plangebiet selbst sind 344 m² durch Gehölzpflanzungen als Kompensationsmaßnahme anrechenbar. Der verbleibende Kompensationsbedarf von 4.869wird vermutlich auf einem Ökokonto der Stadt Heide „Nordöstlich Süderholm“ durchgeführt (Flur 36, Flurstück 21). Im Plangebiet selbst wird im nordöstlichen sowie östlichen Bereich eine Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen festgesetzt. Um möglichst naturbetonte und strukturreiche Lebensräume zu schaffen, wird empfohlen die Gehölzstrukturen wie folgt anzulegen, wenn in den textlichen Festsetzungen nichts anderes festgelegt ist:

Als Pflanzmaterial kommen vor allem einheimische Sträucher und Bäume in Frage. Empfohlen wird eine mehrreihige, lockere Anordnung. Als Richtwert sollten 4 m² Pflanzfläche pro Strauch bzw. Baum nicht unterschritten werden. Für die Pflanzungen und die weitere Pflege sind die künftigen Grundstückseigentümer verantwortlich.

Liste heimischer, standortgerechter Gehölze (Auswahl):

  • Schlehe (Prunus spinosa)
  • Weißdorn (Crataegus oxyacantha)
  • Brombeere (Rubus nessensis)
  • Faulbaum (Frangula alnus)
  • Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)
  • Hainbuche (Carpinus betulus)
  • Haselnuss (Corylus avellana)
  • Hundsrose (Rosa canina)

Zur positiven Gestaltung des Ortsbildes sowie aus ökologischen und kleinklimatischen Gründen werden entlang der Stellplatzflächen etwa 6 hochstämmige Laubbäume 2. Ordnung gepflanzt. Der Stammumfang soll mindestens 20-25 cm betragen. Um eine gesicherte Entwicklung der Bäume zu gewährleisten, ist pro Baum eine offene Vegetationsfläche freizuhalten und gegen das Befahren von Fahrzeugen zu sichern.

Die Baumstandorte wurden so gewählt, dass die Begrünung raumwirksam wahrgenommen wird und dass sich die Bäume entsprechend ihrer Art entwickeln können.

Liste heimischer, standortgerechter Gehölze (Auswahl):

  • Esche (Fraxinus excelsior)
  • Schwarzerle (Alnus glutinosa)
  • Grauweide (Salix cinerea)
  • Weiden (Salix div. spec.)
  • Birken (Betula pubescens u.a.)
  • Ohrweide (Salix aurita)

Bei dem Ökokonto der Stadt Heide handelt es sich um eine ehemals intensiv genutzte feuchte Grünlandfläche, die regelmäßig von Grüppen durchzogen ist. Das Areal hat eine Gesamtgröße von 51.384 m2.

Die Fläche soll sich zu artenreichem, extensiv genutztem Feuchtgrünland entwickeln. Der schon relativ hohe Wasserstand der Fläche wirkt sich positiv aus, da dies ein Schlüsselfaktor für die Entwicklung von Feuchtgrünland darstellt. Hierzu wird die Fläche ab dem Jahr 2001 extensiv genutzt. Dies wurde durch eine gesteuerte Mahd bzw. durch die reduzierte Beweidung umgesetzt. Die Fläche wird weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Es findet eine einschürige Mahd ab frühestens 01.07. des jeweiligen Jahres bzw. alternativ dazu eine Beweidung der Flächen als Standweide vom 10.05. bis 30.11. des jeweiligen Jahres durch 1,5 Tiere/ ha (1 Tier = 1 Rind oder 1 Pferd oder 3 Mutterschafe) statt. Potentiell vorhandene Drainagen werden nicht unterhalten.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die bau- und anlagebedingt dazu führen könnten, dass Flächen durch die vermehrte Versiegelung zerstört werden könnten, die im Sinne des Landesnaturschutzgesetz § 21 als geschützte Biotope aufgeführt sind (Knicks). Somit ist eine Neuanlage von 248 m Knick erforderlich, um diesen Eingriff zu kompensieren (vgl. Tab. 1). Der Ausgleich wird durch den Vorhabenträger erbracht, geeignete Flächen zur Neuanlange von Knickstrukturen werden zurzeit noch geprüft.

Des Weiteren wurden durch die Vorbereitungen zur späteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 46e der Stadt Heide die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die dazu führen, dass Gräben zerstört wurden. Es ist eine Neuanlage von 124 m Graben erforderlich, um die Eingriffe zu kompensieren (vgl. Tab. 1). Der Ausgleich wird durch den Vorhabenträger erbracht, geeignete Flächen zur Neuanlange von Gräben werden zurzeit noch geprüft.

7.6. Zusätzliche Angaben

7.6.1. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

Hinsichtlich der Schutzgüter wurde auf allgemein zugängliche Planwerke zurückgegriffen. Zudem wurden für die Ermittlung des Kompensationsbedarfes der Schutzgüter den “Gemeinsamen Runderlass des Innenministers und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ vom 9. Dezember 2013 sowie in Anlehnung zu den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 11. Juni 2013 des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (vgl. Tab. 1).

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