7.3.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter können definiert werden als Zeugnisse menschlichen Handelns ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumdispositionen oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen. Zu den sonstigen Sachgütern im engeren Sinne zählen gesellschaftliche Werte, die z.B. eine hohe funktionale Bedeutung hatten oder noch haben: z.B. historische Fördertürme (Gassner et al., 2010).
Im Plangebiet sind weder Funde von Kulturgüter noch Sachgüter bekannt. Somit sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Im Nahbereich des Plangebietes sind jedoch archäologische Fundplätze bekannt und eingetragen, deshalb sind archäologische Funde im Plangebiet möglich. Falls während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern.