Planungsdokumente: Präsentationsverfahren (bitte nicht ändern)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.3.2. Schutzgut Boden

Böden und ihr Beziehungsgefüge in Natur und Landschaft sind vielschichtig und komplex. Sie sind z.B. Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen oder regulieren den Wasserhaushalt. Somit nimmt das Schutzgut Boden eine zentrale Stellung ein.

Der Bauleitplanung kommt im Hinblick auf den vorsorgenden Schutz eine entscheidende Rolle zu, da in ihr letztlich verbindliche Aussagen zur Nutzung der Fläche gemacht werden. Die hierbei zu berücksichtigenden fachlichen Grundlagen ergeben sich grundsätzlich aus den Funktionsbestimmungen des BBodSchG. Für die Umweltprüfung sind folgende Aspekte des Schutzgutes Boden von Bedeutung:

  • seine Schutzwürdigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der verschiedenen Bodenfunktionen,
  • seine Empfindlichkeit bzw. Schutzbedürftigkeit,
  • seine Vorbelastung.

Bestandsaufnahme und Bewertung

Das Plangebiet ist dem Naturraum der Hohen Geest, der Region „Heider-Itzehoer Geest“ zuzuordnen. Aufgebaut wird die Hohe Geest vorwiegend aus saaleeiszeitlichen Sanden, lehmigen Sanden und Lehmen (vgl. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV, 2005).

Die Bodenkarte des Geologischen Landesamts Schleswig-Holstein (1994) im Maßstab 1: 25.000, Blatt Heide (1820) stellt annähernd den gesamten Bereich des geplanten allgemeinen Wohnbaugebietes als künstlich veränderte Flächen in Form von Aufschüttungen auf der Geest dar.

Für den restlichen östlichen Bereich stellt die Bodenkarte des Geologischen Landesamts Schleswig-Holstein (1994) den Bodentyp Pseudogley dar. Pseudogleye sind Böden, die durch Stauwasserwirkung geprägt sind. Ihre Hauptverbreitungsgebiete sind die Grundmoränen und Becken des Östlichen Hügellandes und der Hohen Geest. Pseudogleye werden sowohl als Acker als auch als Grünland genutzt. Sie sind durch eine verzögerte frühjährliche Erwärmung (Kaltgründigkeit) gekennzeichnet und sind ohne Drainage schlecht durchlüftet, gewährleisten aber in der Regel eine gute Wasserversorgung und weisen ein hohes Bindungsvermögen und Nachlieferungspotential für Nährstoffe auf. In der Regel sind Pseudogleye wegen ihrer bindigen Bodenart und wegen ihrer Verbreitung in schwach reliefierten Bereichen nur gering durch Wind- und Wassererosion gefährdet. Sie stellen in der Regel gute bis mittlere Acker- und Grünlandböden dar (Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 2006).

Im Landschaftsplan der Stadt Heide (2002) wird in der Karte „Konflikte + Defizite“ annähernd der gesamte Bereich des geplanten allgemeinen Wohnbaugebietes als Fläche mit Altablagerungen dargestellt. Aus der Geotechnischen Stellungnahme der Firma Geo-Rohwedder (2012) geht hervor, dass die Deckschicht des untersuchten Geländeareals aus überwiegenden künstlich eingebrachten Böden besteht, der bereichsweise durch Ziegelbruch gebändert wird. Die Mächtigkeit dieser Auffüllschichten variiert zwischen 0,9 m und 4,8 m. Lediglich im nördlich angrenzenden Bereich –außerhalb des Geltungsbereiches- wurden ortsübliche Mutterböden angebohrt. Des Weiteren wurden bereits gezielte Boden- und Bodengasuntersuchungen sowie Wasseranalysen auf deponie-typische Parameter von einem zertifizierten Sachverständigen durchgeführt wurden (vgl. Stellungnahme ALN vom 02.04.2014 sowie Orientierende Bodenuntersuchung ALN vom 09.04.2013). In der Orientierende Bodenuntersuchung des ALN vom 09.04.2013 wurde auf den Flächen der Gemarkung Heide, Flur 10, Flurstücke 31/2, 31/3 schädliche Bodenuntersuchungen im Bereich der ehemaligen Altdeponie für Boden und Bauschutt nachgewiesen. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse muss bei der Planung des allgemeinen Wohngebietes nun unbedingt berücksichtigt werden, dass es erforderlich ist, die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit den belasteten Bodenbereichen zu unterbinden oder dass entsprechende Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden. Hierzu wird vom Gutachter empfohlen einen hohen Anteil der Fläche zu versiegeln und Freiflächen mit unbelastetem Bodenmaterial abzudecken. Dazu muss auf den Grundstücksflächen ca. 40 cm belasteter Boden abgeschoben werden und durch sauberen Füllboden mit einer Abdeckung von 20 cm Mutterboden ersetzt werden (vgl. Stellungnahme ALN vom 02.04.2014 sowie Orientierende Bodenuntersuchung ALN vom 09.04.2013).

Im Nahbereich des Plangebietes sind archäologische Fundplätze bekannt und eingetragen, deshalb sind archäologische Funde im Plangebiet möglich (Stellungnahme Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 25.09.2014). Falls während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern.

Rüstungsaltlastverdachtsflächen wurden für das Plangebiet nicht festgestellt. Schutzwürdige Böden oder Suchräume nach solchen sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Der Boden im Plangebiet ist teilweise mit künstlich eingebrachten Böden aufgefüllt worden, im nördlichen Bereich sind Altablagerungen vorhanden. Aufgrund dieser Auffüllungen des Bodens kommt dem Schutzgut Boden unter Berücksichtigung der Naturnähe und dem gegenwärtigen Zustand des Bodens eine geringe Bedeutung zu.

Auswirkungen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e der Stadt Heide wird ein Eingriff in den Bodenhaushalt vorbereitet, da eine Versiegelung der unbebauten Flächen im Plangebiet ermöglicht wird. Eine Überbauung des Bodens bedeutet einen Verlust der natürlichen Funktionen. Der Umfang der Auswirkungen ist dabei umso größer, je höher der Grad der Funktionserfüllung und je größer die betroffene Bodenfläche ist.

Baubedingte Beeinträchtigungen entstehen durch Erdarbeiten, d.h. die Zerstörung der Bodenstruktur, unter Umständen die Vernichtung der Vegetationsdecke sowie die Verdichtung durch das Aufgraben von Boden. Einmal zerstörter, abgetragener oder verdichteter Boden ist nur unter großem technischen und zeitlichen Aufwand zu regenerieren. Eine Wiederherstellung ist auch nach Entsiegelungsmaßnahmen nur sehr langsam zu erwarten.

Im Plangebiet werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die in Zukunft eine Versiegelung von Flächen zulassen, die bisher unversiegelt war. Der Boden im Plangebiet ist stark anthropogen überformt sowie gestört und weist hinsichtlich seiner natürlichen Bodenfunktionen eine geringe Bedeutung auf. Dennoch führt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e zu erheblichen und damit ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigung (vgl. Kapitel 7.5).

7.3.3. Schutzgut Wasser

Das Schutzgut Wasser ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung i. S. von § 1 Abs. 5 BauGB so zu entwickeln, dass auch nachfolgenden Generationen ohne Einschränkungen alle Optionen der Gewässernutzung offen stehen. Beim Schutzgut Wasser sind die Bereiche Grundwasser und Oberflächenwasser zu unterscheiden.

Bestandsaufnahme und Bewertung

Grundwasser

Das Plangebiet befindet sich gemäß des interaktiven Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an das Wasserschutzgebiet Heide-Süderholm mit der Schutzzone IIIb an.

Die Abgrenzung der Grundwasserkörper erfolgt nach hydraulischen, geologischen und naturräumlichen Gesichtspunkten. Das Plangebiet befindet sich im Grundwasserkörper „Miele-Altmoränengeest“ (Landwirtschafts- und Umweltatlas, 2014).

Grundwasser ist ein Rohstoff, der sich regenerieren und erneuern kann. Hauptlieferant für den Grundwasservorrat ist versickerndes Niederschlagswasser. Die Grundwasserneubildung ist somit als Zugang von infiltriertem Wasser zum Grundwasser anzusehen, wobei die Versickerung wegen jahreszeitlicher Unterschiede des Niederschlages nicht kontinuierlich erfolgt. Zudem wird die Grundwasserneubildung von der Verdunstung beeinflusst. Die mittlere jährliche Grundwasserneubildung beträgt im Plangebiet 200 mm (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes Schleswig-Holstein, 2004).

Abbildung 1: Auszug aus dem Landwirtschafts- und Umweltatlas zum Thema Wasserschutzgebiet Heide-Süderholm

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Die Empfindlichkeit bzw. Gefährdung des Grundwasserkörpers gegenüber Oberflächenversiegelung lässt sich anhand der Grundwasserneubildungsraten festlegen:

  • hohe Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate > 300 - 400 mm/a im langjährigen Mittel

  • mittlere Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate > 100 - 300 mm/a im langjährigen Mittel

  • geringe Empfindlichkeit/Gefährdung:

Grundwasserneubildungsrate < 100 mm/a im langjährigen Mittel

Aufgrund der ermittelten Grundwasserneubildungsraten ist die Empfindlichkeit und Gefährdung des Grundwassers gegenüber Flächenversiegelung im Plangebiet als mittel zu bezeichnen. Dementsprechend sind die Gefährdung des Grundwassers und die Empfindlichkeit gegenüber stofflichen Belastungen ebenfalls als mittel einzustufen. Folgende allgemeine sowie potenzielle Vorbelastungen des Grundwassers können nicht ganz ausgeschlossen werden:

Fahrwege, Straßenpunktueller Schadstoffeintrag durch Fahrzeuge; Versiegelung verhindert Grundwasserneubildung
BebauungVersiegelung verhindert Grundwasserneubildung; punktuelle Schadstoffeinträge nicht auszuschließen

Oberflächenwasser

Im Plangebiet befand sich an der nördlichen Plangeltungsgrenze ein Entwässerungsgraben. Dieser konnte bei der letzten Begehung jedoch nicht mehr festgestellt werden, so dass ein Ausgleichbedarf festgestellt wird (vgl. Kap. 7.5: Tab. 1). In der näheren Umgebung sind weitere Oberflächengewässer in Form von Entwässerungsgräben und Kleingewässer vorhanden. Generell stellen Gewässer eine Bereicherung der Landschaft dar, im Biotopverbund haben sie eine Funktion als Trittsteinbiotope. Insgesamt sind die vorhandenen Oberflächengewässer nicht durch die Planungen betroffen, so dass keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, weshalb im Weiteren keine zusätzliche Betrachtung erfolgt.

Auswirkungen Eine zusätzliche Versiegelung von Flächen im Plangebiet verursacht einen höheren Oberflächenabfluss sowie eine Reduzierung der Oberflächenversickerung und der Grundwasserneubildung. Die Reduzierung der Grundwasserneubildung und auch stoffliche Belastungen wirken sich zwangsläufig auf die Verfügbarkeit des Grundwassers aus.

Die baubedingten Beeinträchtigungen beschränken sich punktuell auf das nähere Umfeld der geplanten Baumaßnahme. Generell wird durch den Abtrag des Oberbodens die Filtereigenschaft des Bodens stark eingeschränkt. Somit entsteht eine erhöhte Kontaminierungsgefahr des Grundwassers. Unfälle mit Betriebsstoffen während der Bauphase stellen deswegen eine Gefährdung dar. Der Boden soll jedoch nicht flächendeckend, sondern nur in den Bereichen, in denen Fundamente für bauliche Anlagen erforderlich sind, abgetragen werden. Es ist davon auszugehen, dass das Ausmaß baubedingter Beeinträchtigungen durch sachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gering gehalten wird. Allgemein gilt neben der Schadstoffimmission und der Versiegelung von Flächen die Freilegung des Grundwassers als entscheidende Gefährdung des Grundwassers. Bei fachgerechter Ausführung sind bei den Baumaßnahmen keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Es verbleibt ein potentielles Restrisiko bezüglich Schadstoffeinträge in den Untergrund.

7.3.4. Schutzgut Flora- und Fauna

Pflanzen und Tiere sind biotische Bestandteile des Naturhaushaltes. Die verschiedenen Arten leben zusammen in Biozönosen und bilden zusammen mit der anorganischen-physikalischen Umwelt Ökosysteme. Die Nachbildung der Energieflüsse und Strukturen in Ökosystemen ist sehr kosten- und zeitaufwendig, deshalb ist eine vollständige Ökosystemanalyse im Rahmen der Umweltprüfung praktisch nicht zu leisten. Nur über die Reduktion der Vielfalt kann man Ökosysteme erfassen (Gassner et al., 2010).

Flora

Bestandsaufnahme und Bewertung

Im Plangebiet erfolgte am 22. Oktober 2013, 05. November 2013 sowie im September eine Bestandsaufnahme der Biotop- und Nutzungstypen. Der Bereich stellte sich zurzeit der Begehungen hauptsächlich als Neueinsaat dar. Im Norden des Plangebietes wurde bei früheren Kartierungen ein Knick festgestellt. Dieser konnte bei der letzten Kartierung nicht mehr festgestellt werden und wird im Rahmen der Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung erfasst, darüber hinaus wird eine entsprechende Kompensation stattfinden.

Fauna

Bestandsaufnahme und Bewertung

Im Allgemeinen ist die faunistische Wertigkeit des Untersuchungsraumes auf Grund der angrenzenden Siedlungsbiotope eher als gering einzuschätzen. Die Tierwelt der angrenzenden Knicks ist vergleichsweise artenreich entwickelt. Die Artenzusammensetzung der Knicks hängt vom Alter der Strauchschicht, dem Vorhandensein von Überhältern, der Breite und der angrenzenden Nutzung ab. So sind bspw. die Dorngrasmücke und die Goldammer häufige Knickbewohner, die auch degradierte Knicks besiedeln. In dichteren Knicks kommen Gebüschvögel wie Zaunkönig, Klappergrasmücke oder Fitis hinzu. Einen negativen Einfluss auf die Artenvielfalt hat vor allem die nicht sachgerechte durchgeführte Pflege der Knicks.

Die im weiteren Umkreis des Plangebiets liegenden Siedlungsstrukturen stellen für strauchbrütende Arten und für Gebäudebrüter Habitate dar. Typische Arten der Gehölze sind die Singvogelarten Amsel, Kohlmeise, Blaumeise und Buchfink. Bei entsprechender Ausprägung des Strauchraumes treten Heckenbraunelle, Zaunkönig, Zilpzalp und vereinzelt Rotkehlchen, Garten- und Klappergrasmücke auf. Alle Arten gehören mit jeweils mehr als 50.000 Brutpaaren zu den häufigsten und weit verbreiteten Singvogelarten Schleswig-Holsteins.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Allgemein muss bei dem Schutzgut Flora und Fauna grundsätzlich von einer hohen Empfindlichkeit bzw. Gefährdung gegenüber Lebensraumverlust, zerschneidung oder -zerstörung ausgegangen werden.

Im Plangebiet sind die Lebensräume von Tieren und Pflanzen durch die angrenzende intensive Nutzung des Menschen beeinträchtigt. Die von dieser Nutzung ausgehenden Belastungen (Schadstoffbelastungen, Lärm- bzw. Lichtemissionen) könnten auch zu einer gewissen Gewöhnung der Fauna an die Benutzung des Geländes geführt haben. Weitere Vorbelastungen sind ferner durch die in der Umgebung vorhandenen verkehrlichen Strukturen, durch Schadstoffeinträge, Lärmbelastung und Verbrauch von Lebensräumen sowie durch die angrenzende Wohnbebauung gegeben.

Auswirkungen „Schutzgut Flora und Fauna

Zu Auswirkungen auf Schutzgut Flora und Fauna kann es während der Bauphase kommen, wenn es durch baubedingte Flächenbeanspruchung und Verdichtung insbesondere durch den Einsatz schwerer Maschinen bei ungünstigen Witterungsbedingungen kommt. Auf Grund der zeitlichen Begrenzung sind unter der Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kap. 7.5) die Beeinträchtigungen jedoch als gering anzusehen. Anlagebedingt kann es durch die vermehrte Versiegelung dazu kommen, dass Vegetationsbestände dauerhaft zerstört werden. Bei den Biotop- und Nutzungstypen im Plangebiet, die bau- und anlagebedingt beeinträchtigt werden, handelt es sich um solche mit einer allgemeinen Bedeutung, so dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen als gering einzustufen sind.

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