7.3.2. Schutzgut Boden
Böden und ihr Beziehungsgefüge in Natur und Landschaft sind vielschichtig und komplex. Sie sind z.B. Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen oder regulieren den Wasserhaushalt. Somit nimmt das Schutzgut Boden eine zentrale Stellung ein.
Der Bauleitplanung kommt im Hinblick auf den vorsorgenden Schutz eine entscheidende Rolle zu, da in ihr letztlich verbindliche Aussagen zur Nutzung der Fläche gemacht werden. Die hierbei zu berücksichtigenden fachlichen Grundlagen ergeben sich grundsätzlich aus den Funktionsbestimmungen des BBodSchG. Für die Umweltprüfung sind folgende Aspekte des Schutzgutes Boden von Bedeutung:
- seine Schutzwürdigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der verschiedenen Bodenfunktionen,
- seine Empfindlichkeit bzw. Schutzbedürftigkeit,
- seine Vorbelastung.
Bestandsaufnahme und Bewertung
Das Plangebiet ist dem Naturraum der Hohen Geest, der Region „Heider-Itzehoer Geest“ zuzuordnen. Aufgebaut wird die Hohe Geest vorwiegend aus saaleeiszeitlichen Sanden, lehmigen Sanden und Lehmen (vgl. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV, 2005).
Die Bodenkarte des Geologischen Landesamts Schleswig-Holstein (1994) im Maßstab 1: 25.000, Blatt Heide (1820) stellt annähernd den gesamten Bereich des geplanten allgemeinen Wohnbaugebietes als künstlich veränderte Flächen in Form von Aufschüttungen auf der Geest dar.
Für den restlichen östlichen Bereich stellt die Bodenkarte des Geologischen Landesamts Schleswig-Holstein (1994) den Bodentyp Pseudogley dar. Pseudogleye sind Böden, die durch Stauwasserwirkung geprägt sind. Ihre Hauptverbreitungsgebiete sind die Grundmoränen und Becken des Östlichen Hügellandes und der Hohen Geest. Pseudogleye werden sowohl als Acker als auch als Grünland genutzt. Sie sind durch eine verzögerte frühjährliche Erwärmung (Kaltgründigkeit) gekennzeichnet und sind ohne Drainage schlecht durchlüftet, gewährleisten aber in der Regel eine gute Wasserversorgung und weisen ein hohes Bindungsvermögen und Nachlieferungspotential für Nährstoffe auf. In der Regel sind Pseudogleye wegen ihrer bindigen Bodenart und wegen ihrer Verbreitung in schwach reliefierten Bereichen nur gering durch Wind- und Wassererosion gefährdet. Sie stellen in der Regel gute bis mittlere Acker- und Grünlandböden dar (Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 2006).
Im Landschaftsplan der Stadt Heide (2002) wird in der Karte „Konflikte + Defizite“ annähernd der gesamte Bereich des geplanten allgemeinen Wohnbaugebietes als Fläche mit Altablagerungen dargestellt. Aus der Geotechnischen Stellungnahme der Firma Geo-Rohwedder (2012) geht hervor, dass die Deckschicht des untersuchten Geländeareals aus überwiegenden künstlich eingebrachten Böden besteht, der bereichsweise durch Ziegelbruch gebändert wird. Die Mächtigkeit dieser Auffüllschichten variiert zwischen 0,9 m und 4,8 m. Lediglich im nördlich angrenzenden Bereich –außerhalb des Geltungsbereiches- wurden ortsübliche Mutterböden angebohrt. Des Weiteren wurden bereits gezielte Boden- und Bodengasuntersuchungen sowie Wasseranalysen auf deponie-typische Parameter von einem zertifizierten Sachverständigen durchgeführt wurden (vgl. Stellungnahme ALN vom 02.04.2014 sowie Orientierende Bodenuntersuchung ALN vom 09.04.2013). In der Orientierende Bodenuntersuchung des ALN vom 09.04.2013 wurde auf den Flächen der Gemarkung Heide, Flur 10, Flurstücke 31/2, 31/3 schädliche Bodenuntersuchungen im Bereich der ehemaligen Altdeponie für Boden und Bauschutt nachgewiesen. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse muss bei der Planung des allgemeinen Wohngebietes nun unbedingt berücksichtigt werden, dass es erforderlich ist, die Möglichkeit des direkten Kontaktes mit den belasteten Bodenbereichen zu unterbinden oder dass entsprechende Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden. Hierzu wird vom Gutachter empfohlen einen hohen Anteil der Fläche zu versiegeln und Freiflächen mit unbelastetem Bodenmaterial abzudecken. Dazu muss auf den Grundstücksflächen ca. 40 cm belasteter Boden abgeschoben werden und durch sauberen Füllboden mit einer Abdeckung von 20 cm Mutterboden ersetzt werden (vgl. Stellungnahme ALN vom 02.04.2014 sowie Orientierende Bodenuntersuchung ALN vom 09.04.2013).
Im Nahbereich des Plangebietes sind archäologische Fundplätze bekannt und eingetragen, deshalb sind archäologische Funde im Plangebiet möglich (Stellungnahme Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 25.09.2014). Falls während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern.
Rüstungsaltlastverdachtsflächen wurden für das Plangebiet nicht festgestellt. Schutzwürdige Böden oder Suchräume nach solchen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Vorbelastung und Empfindlichkeit
Der Boden im Plangebiet ist teilweise mit künstlich eingebrachten Böden aufgefüllt worden, im nördlichen Bereich sind Altablagerungen vorhanden. Aufgrund dieser Auffüllungen des Bodens kommt dem Schutzgut Boden unter Berücksichtigung der Naturnähe und dem gegenwärtigen Zustand des Bodens eine geringe Bedeutung zu.
Auswirkungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e der Stadt Heide wird ein Eingriff in den Bodenhaushalt vorbereitet, da eine Versiegelung der unbebauten Flächen im Plangebiet ermöglicht wird. Eine Überbauung des Bodens bedeutet einen Verlust der natürlichen Funktionen. Der Umfang der Auswirkungen ist dabei umso größer, je höher der Grad der Funktionserfüllung und je größer die betroffene Bodenfläche ist.
Baubedingte Beeinträchtigungen entstehen durch Erdarbeiten, d.h. die Zerstörung der Bodenstruktur, unter Umständen die Vernichtung der Vegetationsdecke sowie die Verdichtung durch das Aufgraben von Boden. Einmal zerstörter, abgetragener oder verdichteter Boden ist nur unter großem technischen und zeitlichen Aufwand zu regenerieren. Eine Wiederherstellung ist auch nach Entsiegelungsmaßnahmen nur sehr langsam zu erwarten.
Im Plangebiet werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die in Zukunft eine Versiegelung von Flächen zulassen, die bisher unversiegelt war. Der Boden im Plangebiet ist stark anthropogen überformt sowie gestört und weist hinsichtlich seiner natürlichen Bodenfunktionen eine geringe Bedeutung auf. Dennoch führt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46e zu erheblichen und damit ausgleichsbedürftigen Beeinträchtigung (vgl. Kapitel 7.5).