7.1.2. Beschreibung des Planvorhabens
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,3 ha und befindet sich südlich der Hamburger Straße (B 203), westlich und nördlich des Fritz-Tiedemann-Ringes und östlich der vorhandenen Bebauung östlich der Breslauer Straße im Südosten des Stadtgebietes. Begrenzt wird das Gebiet im Norden durch eine Grünlandfläche, die in Kürze wohnbaulich in Nutzung genommen werden soll, im Osten durch Grünlandflächen und im mittelbaren Anschluss die Fachhochschule Westküste (FHW), im Süden durch umfängliche Wohnbauflächen, im Westen ebenfalls durch bereits bestehende Wohngebiete. Das Gelände innerhalb des Plangebietes weist topografisch keine nennenswerte Bewegung auf; die durchschnittliche Höhe des Geländes liegt bei etwa 14 m NHN.
Die Bauflächen innerhalb des Plangebietes werden insgesamt als Allgemeine Wohngebiete - WA - festgesetzt. Als maximal zulässiges Maß der baulichen Nutzung wird für den Westteil eine GRZ von 0,30 und für den Ostteil eine GRZ von 0,40 festgesetzt. Dieser Versiegelungsgrad entspricht in etwa dem des südlich anschließenden Siedlungsbereiches; somit entsteht ein homogener Siedlungskörper.
Insgesamt sollen im Westteil ca. 7 neue Baugrundstücke entstehen. Die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt ca. 980 m². Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB wird für diese Wohnbaugrundstücke festgesetzt, dass pro Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß wird für diesen Teil des Plangebietes mit II festgesetzt.
Der Ostteil des Plangebietes bleibt der Nutzung durch Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - hier: Studentenwohnanlage - vorbehalten. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß wird für diesen Planbereich mit III festgesetzt.
Die zur Erschließung des Gebietes erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden in Ringform festgesetzt. Für die Baugrundstücke Nr. 5 - Nr. 7 wird festgesetzt, dass an der Südseite (zur vorhandenen „Österstraße“) Ein- und Ausfahrten unzulässig sind, um eine Belastung der „Österstraße“ durch weitere Zufahrten ausschließen zu können.
Als Abschirmung des Wohnbaugebietes zum angrenzenden Grünbereich im Übergang zur FHW zur werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern umgrenzt. Innerhalb der Flächen für die Studentenwohnanlage wird die Lage zulässiger Stellplätze geregelt. Für einen künftigen Anschluss dieses Bereiches an geplante Siedlungsstrukturen im nördlichen Bereich werden mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt (vgl. Kap. 3).