7.2.2. Fachplanungen
Landesentwicklungsplan
Da die Zielaussagen des Landesentwicklungsplanes überwiegend relativ allgemein gehalten sind, wurde die Auswertung der übergeordneten Zielvorstellungen auf den Regionalplan beschränkt, wobei im Folgenden nur Aussagen mit konkretem räumlichen oder inhaltlichen Bezug wiedergegeben werden.
Regionalplan
Im Regionalplan für den Planungsraum IV - Schleswig-Holstein Süd-West – aus dem Jahr 2005 ist das Plangebiet als “Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Räumen“ dargestellt, als Siedlungsstruktur wird das Plangebiet im Regionalplan als „Baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes“ zugeordnet. Der nordöstliche Bereich des Plangebietes ist als Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz dargestellt. Hier ist jedoch anzumerken, dass der Kartenmaßstab des Regionalplans 1:100.000 beträgt und somit die flurstücksgenaue Abgrenzung nicht möglich ist, wodurch die detaillierte Lesbarkeit eingeschränkt ist.
Landschaftsrahmenplan
Mit dem Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) und zur Änderung anderer Vorschriften vom 6. März 2007 sind Landschaftsrahmenpläne (§ 5 LNatSchG a. F.) als Instrument der Landschaftsplanung auf der regionalen Ebene entfallen. Diese Aufgabe wird künftig das Landschaftsprogramm in seiner fortgeschriebenen Fassung erfüllen. Bis dahin behalten die vor Inkrafttreten des LNatSchG vom 6. März 2007 festgestellten und veröffentlichten Landschaftsrahmenpläne unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes (LNatSchG v. 6. März 2007) ihre Gültigkeit. Im Landschaftsrahmenplan werden die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes unter Beachtung der Ziele der Raumordnung dargestellt. Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt aus der Sicht der Fachplanung bekannte konkurrierende Flächenansprüche, ohne jedoch im Einzelfall Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehören beispielsweise Siedlung, Verkehr, Rohstoffgewinnung, Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus, Erholung und Sport (Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV, 2005).
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Planungsraum IV (2005) stellt in der Karte 1 im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein geplantes Wasserschutzgebiet dar. Hier ist jedoch anzumerken, dass der Kartenmaßstab des Landschaftsrahmenplans 1:100.000 beträgt und somit die flurstücksgenaue Abgrenzung nicht möglich ist und folglich die detaillierte Lesbarkeit eingeschränkt ist.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Heide mit seinen Änderungen stellt die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches als Wohnbauflächen (W) dar. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 46e ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Heide entwickelt.
Landschaftsplan
Als Bestand im Landschaftsplan der Stadt Heide (2002) wird das gesamte Plangebiet als Intensivgrünland dargestellt. Des Weiteren ist direkt östlich angrenzend ein Kleingewässer eingezeichnet, dass in der Örtlichkeit jedoch nicht festgestellt werden konnte. Außerdem ist entlang der nördlichen Plangeltungsgrenze ein Knicks dargestellt, der als mittelwertig eingestuft wird. Dieser ist in der Örtlichkeit jedoch nicht anzutreffen (vgl. Kap. 7.3.4 und 7.5).
In der Karte Planung – West ist der Bereich des zukünftigen Wohngebietes sowie des Studentenwohnheims als Allgemeines Wohngebiet aus den baulichen Entwicklungsvorschlägen und Straßenplanungen nachrichtlich übernommen worden. Im Landschaftsplan der Stadt Heide (2002) wird in der Karte „Konflikte + Defizite“ der Plangeltungsbereich als Fläche mit Altablagerungen dargestellt (vgl. Kap. 7.3.2).
Schutzgebiete, geschützte Bestandteile und Biotope nach dem BNatSchG
Im Plangebiet sind angrenzend Knicks vorzufinden, die nach § 21 LNatSchG geschützte Biotope sind. Im Plangebiet befindet sich laut Landschaftsplan nördlich an der Plangeltungsgrenze ein Knicks, der als mittelwertig eingestuft wird. Dieser ist in der Örtlichkeit jedoch nicht anzutreffen. Des Weiteren befindet sich direkt zum Plangebietes angrenzend ein Wasserschutzgebiet mit der Wasserschutzgebietszone III B „Heide-Süderholm“; diese Zone III B ist die äußere Grenze des Wasserschutzgebietes Heide-Süderholm (vgl. 7.3.3).