Planungsdokumente: Präsentationsverfahren (bitte nicht ändern)
Begründung
7.1. Allgemeines
7.1.1. Anlass der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46e für das Gebiet „südlich der Hamburger Straße (B 203), westlich des Fritz-Tiedemann-Ringes, nördlich der Österstraße und östlich der Breslauer Straße“ erzeugt die Stadt Heide die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnbauflächen mit der Grundnutzung Allgemeine Wohngebiete.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Heide mit seinen Änderungen stellt die Flächen innerhalb des Plangeltungsbereiches als Wohnbauflächen (W) dar. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 46e ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Heide entwickelt.