4. Verkehrserschließung und -anbindung
Die äußere Erschließung und somit die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über den westlichen Verlauf der „Österstraße“ an die „Berliner Straße“ und weiter an die „Hamburger Straße“ (B 203) sowie über den „Fritz-Tiedemann-Ring“ an die „Meldorfer Straße“ (B 5) an die Anschlussstelle Heide-Süd der BAB 23.
Die innere Erschließung wird durch eine neu herzurichtende Straße im Anschluss an die „Österstraße“ sichergestellt; die Profilierung dieser Straße (Schnitte A - A) mit einer Bruttobreite von 6,00 m orientiert sich am Wohnstraßentyp 2.1, Bild 26 (Empfohlene Querschnitte für die Typische Entwurfssituation „Wohnstraße“) der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).
Im Anschluss an diese Straße wird für eine künftige Anbindung des Plangebietes an im nördlichen Anschluss geplante Siedlungsstrukturen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit in einer Breite von 6,00 m festgesetzt; perspektivisch ist die kraftverkehrliche Anbindung der Studenten-Wohnanlage über diesen privaten Erschließungsstich und ein entstehendes Straßensystem an die „Hamburger Straße“ (B 203) im Norden des Gebietes vorgesehen.