Planungsdokumente: Präsentationsverfahren (bitte nicht ändern)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Verkehrserschließung und -anbindung

Die äußere Erschließung und somit die Anbindung an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über den westlichen Verlauf der „Österstraße“ an die „Berliner Straße“ und weiter an die „Hamburger Straße“ (B 203) sowie über den „Fritz-Tiedemann-Ring“ an die „Meldorfer Straße“ (B 5) an die Anschlussstelle Heide-Süd der BAB 23.

Die innere Erschließung wird durch eine neu herzurichtende Straße im Anschluss an die „Österstraße“ sichergestellt; die Profilierung dieser Straße (Schnitte A - A) mit einer Bruttobreite von 6,00 m orientiert sich am Wohnstraßentyp 2.1, Bild 26 (Empfohlene Querschnitte für die Typische Entwurfssituation „Wohnstraße“) der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).

Im Anschluss an diese Straße wird für eine künftige Anbindung des Plangebietes an im nördlichen Anschluss geplante Siedlungsstrukturen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit in einer Breite von 6,00 m festgesetzt; perspektivisch ist die kraftverkehrliche Anbindung der Studenten-Wohnanlage über diesen privaten Erschließungsstich und ein entstehendes Straßensystem an die „Hamburger Straße“ (B 203) im Norden des Gebietes vorgesehen.

5. Ruhender Verkehr

Der Plangeltungsbereich umfasst 7 Baugrundstücke mit voraussichtlich 8 bis 9 WE; die erforderlichen Stellplätze sind auf den jeweiligen Baugrundstücken herzurichten.

Den einschlägigen fachlichen Rahmenvorgaben folgend sind in geplanten Baugebieten ohne private Stellplatzdefizite in der Regel eine Parkmöglichkeit im (öffentlichen) Bereich für etwa 3 - 6 WE zur Verfügung zu stellen. Bei voraussichtlichen max. 9 neu entstehenden WE werden durch die vorliegende Planung insgesamt min. zwei zusätzliche Besucherparkplätze notwendig. Im Zugangsbereich zum Wohnbaugebiet entsteht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 46d ein Besucherparkplatz mit zwölf Plätzen, der auch für das vorliegende Plangebiet zur Verfügung steht.

Zusätzlich entsteht innerhalb des Plangeltungsgebietes eine Studenten-Wohnanlage mit 80 bis 90 WE; hierzu sind entsprechende Stellplatzflächen innerhalb des Baugrundstückes Nr. 8 festgesetzt, die auch für Besucher zur Verfügung stehen werden.

Der zu erwartende Bedarf an Besucherstellflächen innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 46e der Stadt Heide ist somit abgedeckt.

6. Naturschutz und Landschaftspflege

Der nachfolgende Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 46e der Stadt Heide bewertet den Eingriff und nimmt die erforderliche Eingriffsbewertung und -bilanzierung vor.

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