1. Anlass der Planung
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kirchwerder im Südosten der Freien und Hansestadt Hamburg in den Vier- und Marschlanden.
Mit dem Bebauungsplan Kirchwerder 33 sollen zur Umsetzung der Ziele des Schulentwicklungsplans der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Jahr 2012 vornehmlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung der Stadtteilschule Kirchwerder geschaffen werden. Eine Erweiterung des heutigen Schulstandortes am Kirchwerder Hausdeich ist zum einen aufgrund seiner Lage am Überschwemmungsgebiet der Gose-Elbe ungünstig. Zum anderen sprechen erhebliche logistische Probleme gegen eine Entwicklung am Altstandort, wenn Neubauten errichtet bzw. grundlegende Umbauten gleichzeitig mit dem Schulbetrieb durchgeführt werden sollen. Die Grundschule soll am bisherigen Schulstandort verbleiben und nach dem Umzug der Stadtteilschule ausgebaut werden, u.a. unter Verwendung der freigewordenen Räumlichkeiten.
Bestandteile des Vorhabens sind Sportanlagen, Bushaltestellen sowie eine Stellplatzanlage.
Ergänzend soll mit dem Bebauungsplan eine Nachverdichtung der angrenzenden Wohnnutzung am Kirchenheerweg ermöglicht werden, die der zukünftig zentraleren Lage neben der Stadtteilschule entspricht. Das damit verbundene Wohnraumpotenzial soll außerdem dazu beitragen, der Nachfrage und dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ gerecht zu werden. Demnach sollen jährlich 10.000 Baugenehmigungen erteilt werden. Das Bezirksamt Bergedorf ist bestrebt, hiervon 800 Baugenehmigungen zu erteilen.
Das dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende städtebauliche Konzept ist in großen Teilen im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Workshops entwickelt worden, der neben dem Schulgelände auch die Fläche zwischen diesem Bebauungsplan und dem Wohngebiet Karkenland untersuchte. Das Ergebnis des Workshops diente als Grundlage für einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Schulneubau und darüber hinaus als Grundlage für das angrenzende Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34, mit dem ein Wohngebiet sowie eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Kirchwerder Ortskern und dem neuen Schulgrundstück entwickelt werden soll.
Da die Fläche des Schulneubaus zuvor im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuchs gelegen war und die Nachverdichtung der Wohnnutzungen planungsrechtlich ebenfalls unzulässig war, wurde für die Umsetzung des Konzepts die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.