Planungsdokumente: Demoverfahren_Großborstel31_neuerName
Begründung
3.3.1. Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne
Am 8. September 2016 haben der Senat und die sieben Hamburger Bezirke den „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ unterzeichnet und damit die seit 2011 begonnene Zusammenarbeit zur Verstärkung des Wohnungsbaus in Hamburg fortgeführt. Zentrales Ziel des Vertrages ist es, jährlich 10.000 Wohnungen zu genehmigen. In diesem Rahmen hat sich der Bezirk Bergedorf verpflichtet, jedes Jahr 800 Baugenehmigungen für Wohnungen zu erteilen.
Der Bebauungsplan Kirchwerder 33 leistet einen Beitrag zu diesem Ziel, indem er die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von circa 20 Wohneinheiten schafft.
3.3.2. Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten
- Gutachterliche Stellungnahme zum Verkehr: Ist-Zustand und Prognose
- Verkehrstechnische Untersuchung
- Verkehrstechnischer Lageplan Ausbau Kirchenheerweg und Omnibusanlage
- Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit einer potenziellen Photovoltaik - und Solarthermie auf den geplanten Schulneubauten Kirchwerder 33
- Auswertung Gefahrenerkundung_Kampfmittel
- Baugrunderkundung und Gründungsempfehlung
- Entwässerungskonzept / Oberflächenentwässerung zu den Bebauungsplänen Kirchwerder 33 und 34
- Hydraulische Untersuchung der bestehenden Sielgräben im Bebauungsplangebiet
- Prüfung der Oberflächenentwässerung für den Bebauungsplan Kirchwerder 33
- Protokoll des Bezirksamts: Erhalt von Straßenbäumen am Kirchenheerweg, Stadtteilschule Kirchwerder auf Basis der Plangrundlage: Verkehrsplanung vom 06.05.2019
Kampfmittel
Nach heutigem Kenntnisstand kann im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg ausgeschlossen werden (Gefahrenerkundung vom Mai 2015). Die Fläche wird nicht als Verdachtsfläche gemäß § 1 Absatz 4 KampfmittelVO (Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel) eingestuft. Es wird empfohlen, vor Baubeginn eine Gefahrenerkundung durchzuführen, da seit Mai 2015 neuere Informationen zum Vorhandensein von Kampfmitteln vorliegen können.
Bauliche Gestaltung
Für die Vier- und Marschlande wurde der Gestaltungsleitfaden „Bauen in den Vier- und Marschlanden“ erstellt, der in der zweiten Auflage von 2007 vorliegt. Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren sich an den Vorgaben dieses Leitfadens.
Sonstige Gutachten
Die zum Bebauungsplanverfahren erstellten Umweltgutachten sind in Kapitel 4.1.5 aufgeführt.