Planungsdokumente: Demoverfahren_Großborstel31_neuerName

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Tatbestände

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Baustufenplans Bergedorf Blatt IV, festgestellt am 10. März 1953 und erneut festgestellt am 14. Januar 1955, zuletzt geändert am 20. November 1956. Dieser setzt Außengebiet fest. Die Festsetzung von Außengebieten ist nach einem Urteil des OVG Hamburg vom 20. April 2017 obsolet. Das Plangebiet ist daher auf der Grundlage von §§ 34 und 35 BauGB als Innenbereich oder Außenbereich zu bewerten.

3.2.2. Besonders geschützte Biotope

Im Plangebiet befinden sich vier gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 1 und 2 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) in der Fassung vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92). Es handelt sich um eine Feldhecke parallel zum Kirchenheerweg im nordwestlichen Teil des Plangebiets und um drei naturnahe Feldgehölze im mittleren bzw. südöstlichen Teil des Plangebiets.

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